SCHULORDNUNG DER AUESCHULE WENDEBURG

 
Präambel: 
Die Aueschule ist ein Lern- und Arbeitsort für viele Menschen. Hier treffen täglich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Inklusionshelferinnen und Helfer, Eltern und Erziehungsberechtigte, schulische Mitarbeiter in der Verwaltung, unsere Schulsozialarbeiterin, Reinigungskräfte, der Hausmeister und Gäste aufeinander.
All diese Menschen erfüllen verschiedene Aufgaben in dem Lernort Schule. 
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen eine soziale Verantwortung. 
Wir sind stolz darauf, dass ein respektvoller und toleranter Umgang miteinander selbstverständlich ist. 
Tugenden wie Toleranz, Achtsamkeit, Höflichkeit sowie Pünktlichkeit werden an unserer Schule gelebt und geachtet. 
Wir gestalten unsere Lebenswelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und bemühen uns um einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und Rohstoffen, sowie um die Vermeidung von Müll. 
Damit dies gelingt und damit jeder sich an der Aueschule wohl fühlen kann, ist das Einhalten von Regeln erforderlich. Jeder ist verantwortlich für

die Umsetzung dieser Regeln und trägt auch durch sein Verhalten zum guten Ruf der Schule bei.  
Verbindliche Regeln der Aueschule Wendeburg 


1. Wir gehen freundlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll mit anderen um und vermeiden Streit. Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Es ist uns wichtig,

dass sich alle an unserer Schule wohl fühlen können. 


2. Wir sind pünktlich und halten die Schule und das Schulgelände sauber. Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte unserer Schule. 


3. Wir respektieren fremdes Eigentum. Wir gehen vorrausschauend und sorgsam mit Dingen um, die uns nicht gehören. Dazu zählen auch die Schulausstattung, das Schulmobiliar und die Toiletten. 


4. Schülerinnen und Schüler verbringen Ihre Pausen ausschließlich in beaufsichtigten Bereichen der Schule. Im Schulgebäude verhalten wir uns ruhig. Wenn wir rennen, toben oder Ball spielen möchten, gehen wir auf den Pausenhof oder die Wiese (diese muss durch eine Lehrkraft freigegeben und beaufsichtigt sein).   


5. Das Benutzen und das sichtbare Tragen von Smartphones, iPods und ähnlichen internetfähigen Kommunikationsmitteln ist Schülerinnen und Schülern weder im Schulgebäude noch auf dem Schulhof erlaubt. 


6. Wir  tragen angemessene Kleidung. Das bedeutet: Wir tragen keine freizügige Kleidung, sowie Kleidung mit herabwürdigen oder politisch aufhetzenden Slogans oder Abbildungen. Im Klassenraum tragen wir keine Kopfbedeckung. Eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen ist ausgenommen. 


7. Das Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind nicht gestattet.  Das Rauchen (einschließlich der Gebrauch von E-Shishas) sowie das Mitbringen, das Verteilen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände sowie auf dem Schulweg verboten.  

Download
Schulordnung
Schulordnung Entwurf zwei.pdf
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